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MucZulassungBerufsfachschuleS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Zulassung zur Berufsfachschule für Diätassistentinnen und Diätassistenten im Städtischen Berufsbildungszentrum für Ernährung und Hauswirtschaft

§ 1 MucZulassungBerufsfachschuleS – Aufgaben der Schule

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.04.2022.

Die Berufsfachschule für Diätassistentinnen und Diätassistenten im Städtischen Berufsbildungszentrum für Ernährung und Hauswirtschaft ist eine Berufsfachschule im Sinne des Art. 13 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 7. Juli 1994 (GVBl. S. 689). Lehrziel und Berechtigungen, die durch den Besuch dieser Berufsfachschule erreicht werden können, richten sich nach dem Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (Diätassistentengesetz) vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 446) sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Diätassistentinnen und Diätassistenten vom 1. August 1994 (BGBl. I S. 2088).

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