(1) Die Fachschule für Druck- und Medientechnik und Papiertechnik ist eine Fachschule im Sinne des Art. 15BayEUG. Träger der Schule ist die Landeshauptstadt München.
(2) Aufgabe der Schule ist eine vertiefte berufliche Fortbildung, die die Schülerinnen und Schüler zur Prüfung zur „staatlich geprüften Druck- und Medientechnikerin“ bzw. zum „staatlich geprüften Druck- und Medientechniker“ bzw. zur „staatlich geprüften Papiertechnikerin“ bzw. zum „staatlich geprüften Papiertechniker“ führt.
(3) Die Satzung regelt die Zulassung zur Fachschule für Druck- und Medientechnik und Papiertechnik. Es gilt die Schulordnung für die Fachschulen (Fachschulordnung - FSO vom 15.05.2017(GVBl. S. 186), zuletzt geändert durch § 3 der Verordnung vom 12.02.2020 (GVBl. S. 126), in der jeweils gültigen Fassung.