Die Gebühr wird mit der Zulassung zur Prüfung fällig. Sie ist spätestens zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zu entrichten.
MucZertifikatspruefungsgebuehrenS · Satzung über die Gebühr für die Teilnahme an der Zertifikatsprüfung Englisch an Städtischen Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen und Wirtschaftsschulen der Landeshauptstadt München (ZertifikatsprüfungsgebührenS)
§ 4 MucZertifikatspruefungsgebuehrenS – Fälligkeit der Gebühr
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.06.2017.
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„Was regelt § 4 MucZertifikatspruefungsgebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“