(1) Die Gebühr beträgt 30,-- Euro.
(2) Erhöht sich das in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu Erhebung eine Prüfungsentgelts und Gewährung von Prüfervergütungen für die Zertifikatsprüfung Englisch an staatlichen Berufsschulen, Wirtschaftsschulen und vollqualifizierenden Berufsfachschulen vom 25.02.2009 (KWMBl. S. 119), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 17.02.2015 (KWMBl. S. 18) festgelegte Prüfungsentgelt, so erhöht sich auch die Gebühr nach Abs. 1 entsprechend.