Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Zertifikatsprüfung Englisch an Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen und Wirtschaftsschulen der Landeshauptstadt München haben hierfür eine Gebühr zu entrichten. Die Gebühr dient zur Deckung der Kosten, die für die Durchführung der Prüfung, die Vergütung der Prüfer und dem übrigen damit verbundenen Verwaltungsaufwand entstehen.
MucZertifikatspruefungsgebuehrenS · Satzung über die Gebühr für die Teilnahme an der Zertifikatsprüfung Englisch an Städtischen Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen und Wirtschaftsschulen der Landeshauptstadt München (ZertifikatsprüfungsgebührenS)
§ 1 MucZertifikatspruefungsgebuehrenS – Gebühr, Gebührenschuldner
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.06.2017.
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