Die Winterschutzraumgebühr beträgt pro Benützer für eine Übernachtung einschließlich der Kosten für die Benützung der Gemeinschaftseinrichtung 3,-- Euro.
MucWinterschutzraum-GebuehrenS · Winterschutzraum-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München
§ 4 MucWinterschutzraum-GebuehrenS – Winterschutzraumgebühren
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.
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„Was regelt § 4 MucWinterschutzraum-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“