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Zitierfest

MucWinterschutzraum-GebuehrenS · Winterschutzraum-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 4 MucWinterschutzraum-GebuehrenS – Winterschutzraumgebühren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Die Winterschutzraumgebühr beträgt pro Benützer für eine Übernachtung einschließlich der Kosten für die Benützung der Gemeinschaftseinrichtung 3,-- Euro.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucWinterschutzraum-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucWinterschutzraum-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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