Wer durch Beschädigung, Verunreinigung, Einbringung von Sachen oder in sonstiger Weise im Bereich von Einrichtungen des Winterschutzes einen satzungswidrigen Zustand herbeiführt, hat diesen ohne Aufforderung auf seine Kosten unverzüglich zu beseitigen.
MucWinterschutzraum-BenuetzungS · Winterschutzraum-Benützungssatzung der Landeshauptstadt München
§ 8 MucWinterschutzraum-BenuetzungS – Beseitigungspflicht
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 30.11.1987.
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„Was regelt § 8 MucWinterschutzraum-BenuetzungS? Zitiere den Wortlaut.“