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Zitierfest

MucWinterschutzraum-BenuetzungS · Winterschutzraum-Benützungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 8 MucWinterschutzraum-BenuetzungS – Beseitigungspflicht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 30.11.1987.

Wer durch Beschädigung, Verunreinigung, Einbringung von Sachen oder in sonstiger Weise im Bereich von Einrichtungen des Winterschutzes einen satzungswidrigen Zustand herbeiführt, hat diesen ohne Aufforderung auf seine Kosten unverzüglich zu beseitigen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 MucWinterschutzraum-BenuetzungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 MucWinterschutzraum-BenuetzungS? Zitiere den Wortlaut.“

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