Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die bisher geltende Verordnung der Regierung von Oberbayern über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Förderwerk Trudering der Landeshauptstadt München, gelegen in den Gemarkungen Trudering, Perlach (Landeshauptstadt München) und der Gemeinde Putzbrunn (Landkreis München) vom 1. Februar 1971 (RABl. OB S. 44) wird zu diesem Zeitpunkt aufgehoben.