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Zitierfest

MucWasserversorgungVO · Wasserversorgungsverordnung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucWasserversorgungVO – Allgemeines

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.12.2001.

Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung für die Landeshauptstadt München durch das Förderwerk Trudering wird im Bereich der Landeshauptstadt München und der Gemeinde Putzbrunn das in § 2 näher umschriebene Schutzgebiet festgesetzt. Für dieses Gebiet werden die Anordnungen nach §§ 3 bis 6 erlassen.

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