Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung für die Landeshauptstadt München durch das Förderwerk Trudering wird im Bereich der Landeshauptstadt München und der Gemeinde Putzbrunn das in § 2 näher umschriebene Schutzgebiet festgesetzt. Für dieses Gebiet werden die Anordnungen nach §§ 3 bis 6 erlassen.
MucWasserversorgungVO · Wasserversorgungsverordnung der Landeshauptstadt München
§ 1 MucWasserversorgungVO – Allgemeines
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.12.2001.
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