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Zitierfest

MucUeberschwemmungsgebietsVOIsar · Verordnung der Landeshauptstadt München über das Überschwemmungsgebiet an der Isar innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt München von Flusskilometer 140,95 bis Flusskilometer 155,10 (ÜberschwemmungsgebietsVO Isar)

§ 1 MucUeberschwemmungsgebietsVOIsar – Allgemeines, Zweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2018.

(1) Im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München wird das in § 2 näher beschriebene Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Für dieses Gebiet werden die Regelungen nach den §§ 3 bis 7 erlassen.

(2) Die Festsetzung dient der Darstellung einer konkreten, von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr in dem betroffenen Bereich. Zudem werden Bestimmungen zur Vermeidung von Schäden und zum Schutz vor Hochwassergefahren getroffen.

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