Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
MucUeberschwemmungsgebietsVOHachingerBach · Verordnung der Landeshauptstadt München über das Überschwemmungsgebiet am Hachinger Bach innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt München von Flusskilometer 5+800 bis Flusskilometer 6+600 (ÜberschwemmungsgebietsVO Hachinger Bach)
§ 8 MucUeberschwemmungsgebietsVOHachingerBach – Inkrafttreten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2025.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 MucUeberschwemmungsgebietsVOHachingerBach nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 8 MucUeberschwemmungsgebietsVOHachingerBach? Zitiere den Wortlaut.“