Mit dem Genehmigungsantrag nach § 78 Abs. 5 Satz 1 WHG sind für bauliche Anlagen in entsprechender Anwendung der für Bauvorlagen geltenden Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung die zur Beurteilung erforderlichen und geeigneten Unterlagen vorzulegen. Vorlagepflichten nach der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichem Verfahren (WPBV) vom 13.03.2000 (GVBl. S. 156, zuletzt geändert durch Verordnung vom 20.10.2010, GVBl. S.727) bleiben unberührt:
MucUeberschwemmungsgebietsVOHachingerBach · Verordnung der Landeshauptstadt München über das Überschwemmungsgebiet am Hachinger Bach innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt München von Flusskilometer 5+800 bis Flusskilometer 6+600 (ÜberschwemmungsgebietsVO Hachinger Bach)
§ 7 MucUeberschwemmungsgebietsVOHachingerBach – Antragstellung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2025.
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„Was regelt § 7 MucUeberschwemmungsgebietsVOHachingerBach? Zitiere den Wortlaut.“