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Zitierfest

MucTechnikerschuleSFachschuleZulassung · Satzung der Landeshauptstadt München über die Zulassung zur Technikerschule - Städtische Fachschule für Maschinenbau-, Metallbau-, Informatik- und Elektrotechnik

§ 5 MucTechnikerschuleSFachschuleZulassung – Wartelisten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 04.03.2016.

(1) Alle abgewiesenen Bewerberinnen/Bewerber werden auf Antrag in eine Warteliste entsprechend ihrer Platzziffer eingetragen.

(2) Tritt eine/einer der aufgenommenen Bewerberinnen/Bewerber zurück oder unterbleibt eine Aufnahme wegen § 5 Abs. 5 Satz 1 FSO, wird der frei gewordenen Platz an die Bewerberin/den Bewerber vergeben, die/der in der Warteliste hinsichtlich der Platzziffer an nächster Stelle steht.

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