Falls mehr Bewerbungen vorhanden sind als Plätze nach § 2 zur Verfügung stehen, findet für die Aufnahme in die erste Klasse und die zweite Klasse der Teilzeitunterrichtsform ein Auswahlverfahren nach § 3 statt.
MucTechnikerschuleSFachschuleZulassung · Satzung der Landeshauptstadt München über die Zulassung zur Technikerschule - Städtische Fachschule für Maschinenbau-, Metallbau-, Informatik- und Elektrotechnik
§ 4 MucTechnikerschuleSFachschuleZulassung – Auswahlverfahren hinsichtlich der ersten und zweiten Klasse des Teilzeitunterrichts
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 04.03.2016.
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