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Zitierfest

MucTechnikerschuleSFachschuleZulassung · Satzung der Landeshauptstadt München über die Zulassung zur Technikerschule - Städtische Fachschule für Maschinenbau-, Metallbau-, Informatik- und Elektrotechnik

§ 4 MucTechnikerschuleSFachschuleZulassung – Auswahlverfahren hinsichtlich der ersten und zweiten Klasse des Teilzeitunterrichts

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 04.03.2016.

Falls mehr Bewerbungen vorhanden sind als Plätze nach § 2 zur Verfügung stehen, findet für die Aufnahme in die erste Klasse und die zweite Klasse der Teilzeitunterrichtsform ein Auswahlverfahren nach § 3 statt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucTechnikerschuleSFachschuleZulassung nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucTechnikerschuleSFachschuleZulassung? Zitiere den Wortlaut.“

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