(1) Die Technikerschule – Städtische Fachschule für Maschinenbau-, Metallbau-, Informatik- und Elektrotechnik ist eine Fachschule im Sinne des Art. 15 BayEUG. Träger der Schule ist die Landeshauptstadt München.
(2) Aufgabe der Schule ist eine vertiefte Weiterbildung, welche die Schülerinnen und Schüler zur Prüfung zur staatlich geprüften Technikerin/zum staatlich geprüften Techniker der jeweiligen Fachrichtung führt.
(3) Die Schule umfasst in Vollzeitform das erste und das zweite Schuljahr; bei Teilzeitunterricht das erste bis vierte Schuljahr.