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Zitierfest

MucTaxiO · Taxiordnung der Landeshauptstadt München

§ 6 MucTaxiO – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 29.03.2024.

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über das Taxigewerbe (Taxiordnung) vom 25.10.2016 (MüABl. S. 435) außer Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucTaxiO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucTaxiO? Zitiere den Wortlaut.“

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