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Zitierfest

MucTaxiO · Taxiordnung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucTaxiO – Geltungsbereich

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 29.03.2024.

Die Verordnung gilt für den Verkehr mit Taxis mit Betriebssitz innerhalb der Landeshauptstadt München.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucTaxiO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucTaxiO? Zitiere den Wortlaut.“

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