Die Verordnung gilt für den Verkehr mit Taxis mit Betriebssitz innerhalb der Landeshauptstadt München.
MucTaxiO · Taxiordnung der Landeshauptstadt München
§ 1 MucTaxiO – Geltungsbereich
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 29.03.2024.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucTaxiO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1 MucTaxiO? Zitiere den Wortlaut.“