Es ist verboten, im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München verwilderte Haustauben zu füttern. Dieses Verbot erfasst auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von Tauben aufgenommen werden.
MucTaubenfuetterungsverbotsVO · Verordnung der Landeshauptstadt München über das Taubenfütterungsverbot (TaubenfütterungsverbotsVO)
§ 1 MucTaubenfuetterungsverbotsVO – Fütterungsverbot
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.04.2018.
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