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Zitierfest

MucStrRS · Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 7 MucStrRS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.11.2024.

(1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 1980 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt München vom 27. November 1970 (MüABl. S. 243), zuletzt geändert durch Satzung vom 1. Dezember 1977

(MüABl. S. 434), außer Kraft.

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