Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
MucStadtschuelerinnenvertretungS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Stadtschüler*innenvertretung der Landeshauptstadt München (Stadtschüler*innenvertretungssatzung)
§ 10 MucStadtschuelerinnenvertretungS – Inkrafttreten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.02.2026.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 MucStadtschuelerinnenvertretungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 10 MucStadtschuelerinnenvertretungS? Zitiere den Wortlaut.“