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Zitierfest

MucStadtratskommissionSGleichstellung · Satzung für die Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen der Landeshauptstadt München

§ 1 MucStadtratskommissionSGleichstellung – Aufgaben der Kommission

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.05.2026.

Die Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen hat die Aufgabe, die Arbeit der Gleichstellungsstelle für Frauen zu unterstützen und zu begleiten sowie Initiativen und Maßnahmen vorzubereiten und dem Stadtrat vorzuschlagen. Sie berät über aktuelle und bedeutende Themen, die die Lebenssituation von Frauen und Mädchen in München betreffen.

Sie kann dazu Empfehlungen beschließen, die an den Stadtrat oder die/den Oberbürgermeister*in gerichtet sind.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucStadtratskommissionSGleichstellung nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucStadtratskommissionSGleichstellung? Zitiere den Wortlaut.“

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