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Zitierfest

MucStadtmuseumGebuehrenS · Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Münchner Stadtmuseums (Münchner Stadtmuseum-Gebührensatzung)

§ 9 MucStadtmuseumGebuehrenS – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.08.2026.
(1) Diese Satzung tritt am 01.07.2025 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Münchner Stadtmuseums (Münchner Stadtmuseum-Gebührensatzung) vom 27.10.2010 (MüABl. S. 279) außer Kraft.

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„Was regelt § 9 MucStadtmuseumGebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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