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Zitierfest

MucStadtarchiv-GebuehrenS · Stadtarchiv-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucStadtarchiv-GebuehrenS – Gebühren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 30.04.2022.

Für die Benutzung des Stadtarchivs erhebt die Landeshauptstadt München Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung. Gebührenschuldnerin oder Gebührenschuldner ist diejenige oder derjenige, die oder der die Leistungen des Stadtarchivs in Anspruch nimmt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucStadtarchiv-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucStadtarchiv-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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