Für die Benutzung des Stadtarchivs erhebt die Landeshauptstadt München Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung. Gebührenschuldnerin oder Gebührenschuldner ist diejenige oder derjenige, die oder der die Leistungen des Stadtarchivs in Anspruch nimmt.
MucStadtarchiv-GebuehrenS · Stadtarchiv-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München
§ 1 MucStadtarchiv-GebuehrenS – Gebühren
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 30.04.2022.
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