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Zitierfest

MucSportbeiratS · Sportbeiratssatzung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucSportbeiratS – Aufgaben des Sportbeirats

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.11.2022.

Der Sportbeirat hat die Aufgabe, die Landeshauptstadt München in allen grundsätzlichen Fragen des Sports zu beraten und zu unterstützen und dabei insbesondere die Belange der Vereine und der sporttreibenden Bevölkerung im Interesse der Sportpflege zu fördern. Seine beratende Tätigkeit erstreckt sich im Rahmen der Zuständigkeit des Stadtrates insbesondere auf

  • 1. die Planung, den Bau, den Unterhalt und die Nutzung der städtischen Sportanlagen (Stadien, Spiel- und Sportplätze, Bäder, Sporthallen und sonstige dem Sport dienenden städtische Einrichtungen),
  • 2. die Verwendung der für den Sport im Rahmen des städtischen Haushalts zur Verfügung stehenden Mittel,
  • 3. die Aufklärung und Werbefähigkeit zur Förderung des Sports, z.B. bei Veranstaltungen und Veröffentlichungen.

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