(1) Art. 63 BayBO bleibt unberührt.
(2) Regelungen in Bebauungsplänen oder sonstigen städtebaulichen Satzungen nach dem Baugesetzbuch, die von den Regelungen dieser Satzung abweichen, haben Vorrang.
MucSpielplatzS · Spielplatzsatzung der Landeshauptstadt München
(1) Art. 63 BayBO bleibt unberührt.
(2) Regelungen in Bebauungsplänen oder sonstigen städtebaulichen Satzungen nach dem Baugesetzbuch, die von den Regelungen dieser Satzung abweichen, haben Vorrang.
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„Was regelt § 7 MucSpielplatzS? Zitiere den Wortlaut.“