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Zitierfest

MucSperrzeitVO · Sperrzeitverordnung der Landeshauptstadt München

§ 2 MucSperrzeitVO – In-Kraft-Treten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 29.07.2005.

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Die Verordnung der Landeshauptstadt München über die Sperrzeit (Sperrzeitverordnung) vom 10. Februar 1987 (MüABl. S. 29), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. März 2004 (MüABl. S. 115), wird aufgehoben.

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