In den Nächten zu den letzten vier Faschingstagen wird die Sperrzeit aufgehoben.
MucSperrzeitVO · Sperrzeitverordnung der Landeshauptstadt München
§ 1 MucSperrzeitVO – Sperrzeitaufhebung an bestimmten Faschingstagen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 29.07.2005.
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„Was regelt § 1 MucSperrzeitVO? Zitiere den Wortlaut.“