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Zitierfest

MucSperrzeitVO · Sperrzeitverordnung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucSperrzeitVO – Sperrzeitaufhebung an bestimmten Faschingstagen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 29.07.2005.

In den Nächten zu den letzten vier Faschingstagen wird die Sperrzeit aufgehoben.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucSperrzeitVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucSperrzeitVO? Zitiere den Wortlaut.“

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