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Zitierfest

MucSperrbezirksVOProstituierte · Rechtsverordnung der Regierung von Oberbayern über das Verbot der Prostitution zum Schutze des öffentlichen Anstandes und der Jugend in München

§ 4 MucSperrbezirksVOProstituierte

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 27.09.2017.

Diese Verordnung tritt am 01. Januar 2004 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Rechtsverordnung der Regierung von Oberbayern über das Verbot der Prostitution zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes in München vom 29. Oktober 1990 (RABl. OB S. 189), zuletzt geändert am 26. Februar 1992 (RABl. OB S. 53), außer Kraft.

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