(1) Der Verwaltungsrat der Sparkasse besteht aus acht Mitgliedern, nämlich
- - dem Oberbürgermeister / der Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt München
- - dem berufsmäßigen Stadtratsmitglied der Landeshauptstadt München, zu dessen Geschäftskreis das Sparkassenwesen gehört
- - sechs weiteren Mitgliedern, von denen vier aus der Mitte des Stadtrats der Landeshauptstadt München gewählt und zwei durch die Regierung von Oberbayern als Aufsichtsbehörde bestellt werden.
(2) Stellvertreterin / Stellvertreter der / des Vorsitzenden des Verwaltungsrats ist die Stellvertreterin / der Stellvertreter des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin. Diese / Dieser ist berechtigt, an den Sitzungen des Verwaltungsrats mit beratender Stimme teilzunehmen; vertritt sie / er die Vorsitzende / den Vorsitzenden oder ist sie / er zum weiteren Mitglied (Abs. 1) bestellt, ist sie / er auch stimmberechtigt.
(3) Die Vorstandsmitglieder nehmen an den Sitzungen des Verwaltungsrats mit beratender Stimme teil.