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Zitierfest

MucSparkassenS · Satzung der Stadtsparkasse München

§ 4 MucSparkassenS – Verwaltungsrat

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2017.

(1) Der Verwaltungsrat der Sparkasse besteht aus acht Mitgliedern, nämlich

  • - dem Oberbürgermeister / der Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt München
  • - dem berufsmäßigen Stadtratsmitglied der Landeshauptstadt München, zu dessen Geschäftskreis das Sparkassenwesen gehört
  • - sechs weiteren Mitgliedern, von denen vier aus der Mitte des Stadtrats der Landeshauptstadt München gewählt und zwei durch die Regierung von Oberbayern als Aufsichtsbehörde bestellt werden.

(2) Stellvertreterin / Stellvertreter der / des Vorsitzenden des Verwaltungsrats ist die Stellvertreterin / der Stellvertreter des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin. Diese / Dieser ist berechtigt, an den Sitzungen des Verwaltungsrats mit beratender Stimme teilzunehmen; vertritt sie / er die Vorsitzende / den Vorsitzenden oder ist sie / er zum weiteren Mitglied (Abs. 1) bestellt, ist sie / er auch stimmberechtigt.

(3) Die Vorstandsmitglieder nehmen an den Sitzungen des Verwaltungsrats mit beratender Stimme teil.

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