(1) Als Veröffentlichungsblatt der Sparkasse wird das Amtsblatt der Landeshauptstadt München bestimmt.
(2) Satzungen macht die Sparkasse in ihrem Veröffentlichungsblatt (Abs. 1) bekannt.
(3) Sonstige Bekanntmachungen werden durch Aushang in den Geschäftsräumen der Sparkassenhauptstelle in der Sparkassenstraße 2, 80331 München, veröffentlicht. Der Aushang darf nicht vor Ablauf von zwei Wochen abgenommen werden. Weitergehende Formvorschriften bleiben unberührt.