Öffentliche Bekanntmachungen im Sinne dieser Satzung sind mit der Veröffentlichung auf der Internetseite der Landeshauptstadt München bewirkt. Die Stadt soll darüber hinaus Bekanntmachungen in geeigneter Weise veröffentlichen.
§ 15 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt vorbehaltlich des Abs. 2 am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für die Seniorenvertretung der Landeshauptstadt München (Seniorenvertretungssatzung) vom 20.12.2023 (MüAbl. S. 27) außer Kraft.
(2) § 7 und § 7a treten mit Wirkung vom 01.02.2024 in Kraft.