Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucSeniorenvertretungS · Seniorenvertretungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 14 MucSeniorenvertretungS – Öffentliche Bekanntmachung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.02.2025.

Öffentliche Bekanntmachungen im Sinne dieser Satzung sind mit der Veröffentlichung auf der Internetseite der Landeshauptstadt München bewirkt. Die Stadt soll darüber hinaus Bekanntmachungen in geeigneter Weise veröffentlichen.

§ 15 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt vorbehaltlich des Abs. 2 am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für die Seniorenvertretung der Landeshauptstadt München (Seniorenvertretungssatzung) vom 20.12.2023 (MüAbl. S. 27) außer Kraft.

(2) § 7 und § 7a treten mit Wirkung vom 01.02.2024 in Kraft.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 14 MucSeniorenvertretungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 14 MucSeniorenvertretungS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten