(1) Der Schutzraum für Frauen ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung der Landeshauptstadt München. Mit dieser Einrichtung wird ganzjährig wohnungslosen Frauen für die Nacht eine Schlafgelegenheit zur Verfügung gestellt.
(2) Der Schutzraum für Frauen wird vom Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, Unterkunftsabteilung geführt und verwaltet.