(1) An der Abschlussprüfung nehmen alle Schüler/Schülerinnen der Fachschule teil. Eine Prüfung für andere Bewerber/Bewerberinnen findet nicht statt.
(2) Die Prüfung findet innerhalb der letzten zwölf Wochen des Schuljahres statt.
(3) Die Prüfungstermine sollen den Prüfungsteilnehmern/Prüfungsteilnehmerinnen mindestens acht Kalendertage vor Prüfungsbeginn bekannt gegeben werden.