Diese Schul- und Prüfungsordnung gilt für die Fachschule für Werklehrer/Werklehrerinnen im sozialen Bereich der Landeshauptstadt München.
MucSchulPruefungWerklehrerO · Schul- und Prüfungsordnung für die Fachschule für Werklehrer/Werklehrerinnen im sozialen Bereich
§ 1 MucSchulPruefungWerklehrerO – Geltungsbereich
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 22.07.1998.
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„Was regelt § 1 MucSchulPruefungWerklehrerO? Zitiere den Wortlaut.“