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Zitierfest

MucSchulPruefungBerufsfachschuleO · Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Kommunikationsdesign und Modedesign der Landeshauptstadt München (Berufsfachschule Kommunikationsdesign und Modedesign [Schul- und Prüfungsordnung])

§ 2 MucSchulPruefungBerufsfachschuleO – Ausbildungsziele

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2023.

(1) Die Berufsfachschule für Kommunikationsdesign und Modedesign vermittelt vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten in der Konzeption und der Erstellung von visuellen Medien und Produkten aus den Bereichen Kommunikations- und Modedesign.

(2) Die Berufsfachschule wird ab dem Schuljahr 2023/24 mit zwei Fachrichtungen geführt:

  • a) Kommunikationsdesign
  • b) Modedesign

(3) Die Fachrichtungen unterscheiden sich durch Stundentafel, Prüfungsfächer, Prüfungszeiten

und Prüfungsinhalte. Ein Wechsel der Fachrichtungen ist nicht möglich. Es werden getrennte Auswahlverfahren durchgeführt.

(4) Die Ausbildung dauert drei Jahre im Vollzeitunterricht. Sie führt zu einem staatlichen Berufsabschluss. Bei Bestehen der Abschlussprüfung wird je nach gewählter Fachrichtung die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Kommunikationsdesignerin“ oder „Staatlich geprüfter Kommunikationsdesigner“ oder „Staatlich geprüfte Modedesignerin“ oder „Staatlich geprüfter Modedesigner“ verliehen.

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