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MucSchulPruefungBerufsfachschuleO · Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Kommunikationsdesign und Modedesign der Landeshauptstadt München (Berufsfachschule Kommunikationsdesign und Modedesign [Schul- und Prüfungsordnung])

§ 1 MucSchulPruefungBerufsfachschuleO – Geltungsbereich

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2023.

(1) Diese Schulordnung gilt für die Berufsfachschule für Kommunikationsdesign und Modedesign der Landeshauptstadt München. Die Schule ist eine Berufsfachschule im Sinne des Art. 13 BayEUG.

(2) Die Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik (Berufsfachschulordnung – BFSO) vom 11.03.2015 (GVBl. S. 30, BayRS 2236-4-1-9-K), zuletzt geändert durch Verordnung vom 01.08.2022 (GVBl. S. 494) in der jeweils gültigen Fassung, gilt entsprechend, soweit hier keine anderweitige Regelung getroffen ist.

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