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Zitierfest

MucSchulPruefungBerufsfachschuleO · Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Kommunikationsdesign und Modedesign der Landeshauptstadt München (Berufsfachschule Kommunikationsdesign und Modedesign [Schul- und Prüfungsordnung])

§ 10 MucSchulPruefungBerufsfachschuleO – Probezeit

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2023.

Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. Der Anspruch auf Zulassung nach § 9 entfällt damit.

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„Was regelt § 10 MucSchulPruefungBerufsfachschuleO? Zitiere den Wortlaut.“

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