Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. Der Anspruch auf Zulassung nach § 9 entfällt damit.
Inhalte des Unterrichts
MucSchulPruefungBerufsfachschuleO · Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Kommunikationsdesign und Modedesign der Landeshauptstadt München (Berufsfachschule Kommunikationsdesign und Modedesign [Schul- und Prüfungsordnung])
Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. Der Anspruch auf Zulassung nach § 9 entfällt damit.
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