Sind Teilnehmer*innen verhindert, an Kurseinheiten teilzunehmen (Krankheit, anderweitige Termine), ist dies der Kursleitung unverzüglich mitzuteilen. Ein Anspruch auf Nachholung der betreffenden Kursstunden besteht nicht.
Die Teilnehmer*innen bleiben für diese und die weiter angebotenen Kurseinheiten des Kurses angemeldet, auch wenn sie nicht teilnehmen.