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Zitierfest

MucSchulePhantasieS · Satzung über den Besuch der Schule der Phantasie der Landeshauptstadt München (Schule der Phantasie-Satzung)

§ 8 MucSchulePhantasieS – Kurszeit und -ort

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 08.09.2021.

(1) Die Kurse finden während des Schuljahres statt. Die Kurse dauern in der Regel von Anfang Oktober bis Ende Juli. Die Ferienordnung für öffentliche Schulen gilt entsprechend.

(2) Es wird ab Kursbeginn bis zu dessen Ende und nur außerhalb der Schulferien in der Regel wöchentlich eine Kurseinheit angeboten. Eine Kurseinheit dauert, wenn mindestens zehn Kinder für den Kurs angemeldet sind, 90 Minuten. Wenn in den Fällen des § 3 Absatz 2 Satz 2 mindestens sechs und höchstens neun Kinder angemeldet sind, dauert die Unterrichtseinheit nur 60 Minuten. Wenn nicht die jeweils nach § 3 Absatz 2 geltende Mindestteilnehmer*innenzahl erreicht wird, entfällt die Kurseinheit.

(3) Die Kurse finden in der Regel in Unterrichtsräumen der öffentlichen Münchner Schulen statt.

Die Hausordnung, das Sicherheitskonzept und ggf. das Hygienekonzept der jeweiligen Schule gelten auch für den Bereich der Schule der Phantasie.

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