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Zitierfest

MucSchulePhantasieS · Satzung über den Besuch der Schule der Phantasie der Landeshauptstadt München (Schule der Phantasie-Satzung)

§ 6 MucSchulePhantasieS – Beendigung des Kursbesuchs

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 08.09.2021.

(1) Ein*e Teilnehmer*in kann aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • 1. die geplante Gruppenbildung nicht möglich ist und / oder
  • 2. das Kind trotz Ermahnungen den Unterricht nachhaltig stört. Über den Ausschluss entscheidet die Leitung der Schule der Phantasie.

(2) Ein*e Teilnehmer*in kann vom Besuch der Schule der Phantasie für das aktuell laufende Jahr und auch für die Folgejahres ausgeschlossen werden, wenn eine durch Bescheid festgesetzte, fällige Gebühr für den Besuch der Schule der Phantasie nicht bis spätestens einen Monat nach Erhalt einer schriftlichen Mahnung mit Ausschlussandrohung vollständig bezahlt worden ist.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucSchulePhantasieS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucSchulePhantasieS? Zitiere den Wortlaut.“

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