(1) Ein*e Teilnehmer*in kann aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- 1. die geplante Gruppenbildung nicht möglich ist und / oder
- 2. das Kind trotz Ermahnungen den Unterricht nachhaltig stört. Über den Ausschluss entscheidet die Leitung der Schule der Phantasie.
(2) Ein*e Teilnehmer*in kann vom Besuch der Schule der Phantasie für das aktuell laufende Jahr und auch für die Folgejahres ausgeschlossen werden, wenn eine durch Bescheid festgesetzte, fällige Gebühr für den Besuch der Schule der Phantasie nicht bis spätestens einen Monat nach Erhalt einer schriftlichen Mahnung mit Ausschlussandrohung vollständig bezahlt worden ist.