Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucSchulePhantasieS · Satzung über den Besuch der Schule der Phantasie der Landeshauptstadt München (Schule der Phantasie-Satzung)

§ 5 MucSchulePhantasieS – Anmeldung, Rücktritt

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 08.09.2021.

(1) Die Anmeldung ist schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern bei der Verwaltung der Schule der Phantasie einzureichen. Die Anmeldung erfolgt durch die Personensorgeberechtigten.

Sie gilt jeweils nur für die Kurse in einem Schuljahr bis zum jeweiligen Kursende oder bis zu einem Ausschluss des Kindes.

(2) Anmeldungen sind jederzeit möglich. Ein Anspruch auf Aufnahme in die Schule der Phantasie besteht nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten.

Wenn mehr Anmeldungen vorliegen, als Plätze vorhanden sind, wird eine pädagogische Auswahlentscheidung getroffen.

Anmeldungen für Kinder, die bereits im Vorjahr an Kursen teilgenommen haben und vor dem 31. Mai angemeldet wurden, haben den Vorrang, soweit dadurch nicht das nach der pädagogischen Konzeption des Kurses relevante Mischungsverhältnis verletzt wird. Im Übrigen wird eine pädagogische Auswahlentscheidung zur Zusammensetzung des Kurses getroffen, bei sonst gleicher Sachlage wird die Reihenfolge des Antragseingangs berücksichtigt.

(3) Von der Anmeldung kann nur bis einschließlich des Tages vor Kursbeginn zurückgetreten werden. Zur Wahrung der Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung in Textform bei der Verwaltung der Schule der Phantasie maßgebend. Rücktrittserklärungen an die Kursleitungen sind nicht rechtswirksam.

In Einzelfällen kann bei freien Plätzen mit Zustimmung der Schulleitung eine nachträgliche Aufnahme in einen begonnenen Kurs im Laufe des Schuljahres erfolgen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucSchulePhantasieS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 MucSchulePhantasieS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten