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Zitierfest

MucSchulePhantasieGebuehrenS · Satzung über die Gebühren für den Besuch der Schule der Phantasie der Landeshauptstadt München (Schule der Phantasie-Gebührensatzung)

§ 4 MucSchulePhantasieGebuehrenS – Fälligkeit der Gebühr

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 08.09.2021.

Die Gebühr ist als Jahresgebühr für das jeweilige Schuljahr zu entrichten und wird am 15. des Monats nach Kursbeginn fällig.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucSchulePhantasieGebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucSchulePhantasieGebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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