Die Gebühr ist als Jahresgebühr für das jeweilige Schuljahr zu entrichten und wird am 15. des Monats nach Kursbeginn fällig.
MucSchulePhantasieGebuehrenS · Satzung über die Gebühren für den Besuch der Schule der Phantasie der Landeshauptstadt München (Schule der Phantasie-Gebührensatzung)
§ 4 MucSchulePhantasieGebuehrenS – Fälligkeit der Gebühr
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 08.09.2021.
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„Was regelt § 4 MucSchulePhantasieGebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“