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Zitierfest

MucSchulePhantasieGebuehrenS · Satzung über die Gebühren für den Besuch der Schule der Phantasie der Landeshauptstadt München (Schule der Phantasie-Gebührensatzung)

§ 1 MucSchulePhantasieGebuehrenS – Gebühren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 08.09.2021.

Für den Besuch eines Kurses der Schule der Phantasie der Landeshauptstadt München sind für ein Schuljahr Gebühren in Höhe von 140,-- Euro zu entrichten.

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„Was regelt § 1 MucSchulePhantasieGebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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