(1) Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den Rennplatz Riem (Riemer Rennplatzverordnung) vom 24.11.2016 (MüABl. S. 478) außer Kraft.
[Abbildung/Karte, siehe Quelle]