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Zitierfest

MucReinhaltungVO · Reinhaltungsverordnung der Landeshauptstadt München

§ 4 MucReinhaltungVO – In-Kraft-Treten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.12.2000.

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und Anlagen sowie der Abwasserbeseitigungseinrichtungen in der Landeshauptstadt München (Reinhaltungsverordnung) vom 16.12.1976 (MüABl. S. 250), geändert durch Verordnung vom 26.7.1983 (MüABl. S. 203), außer Kraft.

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