Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über die Festsetzung
der regionalen Regelsätze, nach denen die Hilfe zum Lebensunterhalt bemessen wird (Regelsatzfestsetzungsverordnung), vom 14.12.2022 (MüABl. S. 855) außer Kraft.