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Zitierfest

MucRainerWernerFassbinderFachoberschuleS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Zulassung zur Städtischen Rainer-Werner-Fassbinder-Fachoberschule für Sozialwesen und zur Städtischen Fachoberschule für Sozialwesen und Gesundheit München Nord

§ 4 MucRainerWernerFassbinderFachoberschuleS – Punktevergabe

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.08.2017.

(1) Für die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber wird ein Auswahlverfahren nach Punkten durchgeführt. Grundlage der Punktevergabe sind die schulischen Leistungen (Abs. 2 bis 4), der Wohnort (Abs. 7), einschlägige praktische Erfahrung (Abs. 6) und Wartezeit (Abs. 5).

(2) Aus den Einzelnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss wird eine Durchschnittsnote gebildet. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die ihren mittleren Schulabschluss im H-Zweig einer Wirtschaftsschule erworben haben und keine Note im Fach Mathematik aufweisen, werden statt der Note im Fach Mathematik die Noten in den Fächern Betriebswirtschaft und Rechnungswesen herangezogen. Die Durchschnittsnote wird in der Weise gebildet, dass die Summe der Einzelnoten durch die Zahl der Fächer geteilt wird.

(3) (aufgehoben)

(4) Die errechnete Durchschnittsnote wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastelle gerundet und wie folgt bewertet:

Durchschnittsnote Punktzahl

1,00 14 Punkte

1,01 bis 1,25 13 Punkte

1,26 bis 1,50 12 Punkte

1,51 bis 1,75 11 Punkte

1,76 bis 2.00 10 Punkte

2,01 bis 2,25 9 Punkte

2,26 bis 2,50 8 Punkte

2,51 bis 2,75 7 Punkte

2,76 bis 3,00 6 Punkte

3,01 bis 3,25 5 Punkte

3,26 bis 3,50 4 Punkte

(5) Bewerberinnen und Bewerber, die sich in der Vergangenheit bereits einmal um die Aufnahme an dieser Fachoberschule beworben haben und damals trotz Vorliegen der Aufnahmevoraussetzungen im Auswahlverfahren abgelehnt wurden, erhalten für die erste Ablehnung 2 Punkte. Für jede weitere erfolglose Teilnahme am Auswahlverfahren wird zusätzlich 1 Punkt gewährt.

(6) Wurde ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder ein freiwilliges soziales Jahr geleistet (FSJ), so erhält die Bewerberin oder der Bewerber für je sechs volle Monate 1 Punkt. Gleiches gilt für eine entsprechende berufliche Tätigkeit oder (begonnene) Berufsausbildung im sozialen Bereich. Maximal können durch praktische Erfahrung nach diesem Absatz 6 Punkte erreicht werden.

(7) Bewerberinnen und Bewerber, die zum Anmeldetermin mit Hauptwohnsitz in München gemeldet sind, erhalten für die Wohnortnähe

  • 1. 2 Punkte bei einer Bewerbung für die Städtische Rainer-Werner-Fassbinder-Fachoberschule für Sozialwesen und einem Wohnsitz in den Stadtbezirken 1, 2, 5, 6, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und 19.
  • 2. 2 Punkte bei einer Bewerbung für die Städtische Fachoberschule für Sozialwesen München Nord und einem Wohnsitz in den Stadtbezirken 3, 4, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 20, 21, 22, 23, 24 und 25.

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