Diese Verordnung gilt für Parkgebühren in den öffentlichen Straßen in München, für die die Landeshauptstadt München Baulastträger ist. Soweit das Parken nur mit einem Parkschein zulässig ist, werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.
MucParkgebuehrenO · Parkgebührenordnung der Landeshauptstadt München
§ 1 MucParkgebuehrenO – Geltungsbereich
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.09.2023.
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