Die Münchener Staffelbauordnung vom 20. April 1904 (Münchener Gemeinde-Zeitung Beil. zu Nr. 36) ist insoweit nicht anwendbar, als in dieser Satzung Sonderregelungen getroffen sind.
MucOskar-von-Miller-RingS · Satzung für die Errichtung baulicher Anlagen am Oskar-von-Miller-Ring1)
§ 2 MucOskar-von-Miller-RingS
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 02.03.1960.
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