(1) In die Orientierungsstufe können nur Schüler aufgenommen werden, deren Eltern zum Zeitpunkt des Einschreibetermins in der Landeshauptstadt München wohnen.
(2) Die Schüler müssen im Jahr der Aufnahme die 4. Jahrgangsstufe erfolgreich besucht haben.
(3) Zur Einschreibung sind von den Erziehungsberechtigten die Geburtsurkunde des Schülers und, soweit sie die bevorzugte Aufnahme aufgrund der von der Grundschule ausgesprochenen Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums in Anspruch nehmen wollen, das Übertrittszeugnis, ansonsten das Zwischenzeugnis einer Grundschule vorzulegen.
(4) Der Einschreibetermin für die Aufnahme wird vom Schulreferat gesondert festgelegt und über die Schulleitungen der betroffenen Münchner Grundschulen sowie auf sonst geeignete Weise bekannt gemacht. Eine spätere Einschreibung ist grundsätzlich nicht möglich.